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KMi (scp) – Kliniken, die Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur behandeln, müssen die seit dem Jahr 2021 geltenden Qualitätsvorgaben weiterhin noch nicht vollständig erfüllen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem Beschluss vom 18. März die Übergangsvorschrift in der entsprechenden Richtlinie zur erneut verlängert: Krankenhäuser ohne eigene Fachabteilung für Innere Medizin dürfen weiterhin Oberschenkelhalsbrüche behandeln, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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