Nutzung von VideoIdent-Verfahren in der Telematikinfrastruktur ab sofort untersagt

09.08.2022, medhochzwei
Digital Health, Krankenversicherung, Politik & Wirtschaft

Die gematik hat die weitere Nutzung von VideoIdent-Verfahren für die Ausgabe von Identifizierungsmitteln zur Nutzung in der Telematikinfrastruktur (TI) als nicht mehr zulässig erklärt und am 9. August verfügt, dass die Krankenkassen das VideoIdent-Verfahren ab sofort aussetzen. 

Dies sei aufgrund einer der gematik zugänglich gemachten sicherheitstechnischen Schwachstelle in diesem Verfahren aus Sicht der gematik unumgänglich, hieß es. Sie handele hier im Rahmen ihrer rechtlichen und verwaltungsgemäßen Befugnisse und vor dem Hintergrund des hohen Schutzbedarfs bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Weitere Identifizierungsverfahren seien von der Aussetzung nicht betroffen und könnten weiterhin genutzt werden: alle Verfahren, die eine Prüfung des Ausweises vor Ort beinhalten (z. B. Filiale der Krankenkasse oder Postident bei der Zustellung), sowie alle Verfahren unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion. 

Parallel dazu arbeite man gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium daran, zusätzliche Verfahren bereitzustellen, die eine vor Ort-Begutachtung des Ausweises beinhalten, hieß es weiter. Über die Wiederzulassung von VideoIdent-Verfahren könne erst entschieden werden, wenn die Anbieter konkrete Nachweise erbracht hätten, dass ihre Verfahren nicht mehr für die gezeigten Schwachstellen anfällig seien.

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