IQWiG hat Nutzen systemischer Therapie für Kinder und Jugendliche festgestellt

27.08.2022, medhochzwei
Psychotherapie, Politik & Wirtschaft

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat kürzlich einen Prüfbericht veröffentlicht, der den Nutzen systemischer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche in fünf großen Diagnosebereichen feststellt. Die beiden systemischen Fachverbände, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und Systemische Gesellschaft (SG), erwarten die Aufnahme Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen – nun auch für Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene werden die Behandlungskosten dieses Psychotherapieverfahrens bereits seit 2020 übernommen.

Für ihren Bericht werteten die Forschenden des IQWiG etliche wissenschaftliche Studien aus. In ihrem Bericht bescheinigen sie der Systemischen Therapie in den fünf Bereichen Essstörungen, Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen, Drogenabhängigkeit und bei den im psychotherapeutischen Alltag besonders häufig vorkommenden „gemischten Störungen“ die Wirksamkeit. Um als psychotherapeutische Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt zu werden, müssen Wirksamkeitsnachweise in mindestens vier Bereichen erbracht werden. 

In keiner der Studien wurde ein geringerer Nutzen im Vergleich zu anderen Behandlungen oder gar ein Schaden durch die Systemische Therapie festgestellt. In zwei Bereichen fanden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sogar bessere Ergebnisse gegenüber den bislang zur Verfügung stehenden Behandlungsoptionen. Dabei sei eine Reihe von Studien vom IQWiG gar nicht berücksichtigt worden, etwa im Bereich der Störungen des Sozialverhaltens, hieß es von den Fachverbänden. Weil in diesen Studien keine Diagnosen vergeben wurden, sondern lediglich anhand der offiziellen Leitsymptome wie destruktivem und delinquentem Verhalten auf das Vorliegen der Störung geschlossen worden sei, würden sie nicht den strengen Prüfkriterien des IQWiG entsprechen. 

Der Bericht des IQWiG wurde im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erstellt, Anfang kommenden Jahres wird das IQWiG einen Abschlussbericht vorlegen, über den der G-BA berät und beschließt, laut Zeitplan bis spätestens Ende 2023. Damit entscheide sich, ob Systemische Therapie auch für die besonders vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen als viertes Psychotherapieverfahren – neben den beiden psychodynamischen Verfahren und der Verhaltenstherapie – für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen wird. Privatversicherte können bereits seit 2019 Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche nutzen, so die Verbände.

Anzeige
Anzeige