Opt-out-ePA ist beschlossene Sache

09.11.2022, medhochzwei
Digital Health, Krankenversicherung, Politik & Wirtschaft

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll noch in dieser Legislaturperiode als eine Opt-out-Lösung funktionieren. Das hat die Gesellschafterversammlung der gematik jetzt entschieden. Demnach soll die ePA dann für alle Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer das nicht möchte, kann aktiv widersprechen – das entspreche dem „Opt-out-Prinzip“, so die gematik in einer Mitteilung. Man habe den Prüfauftrag für eine „Opt-out-ePA“ erhalten. In dessen Rahmen sollen vier wichtige Opt-out-Dimensionen geprüft werden: die Bereitstellung der Akte, der Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken. Ferner wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA werden sollen.

Aus Sicht der gematik werden mit dieser Entscheidung die Weichen gestellt, um das Potenzial der elektronischen Patientenakte vollumfänglich auszuschöpfen: Denn als Opt-out-Lösung werde sie zu einem zentralen Teil einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sämtliche an einer Behandlung beteiligte Leistungserbringer bekämen damit schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte von Patientinnen und Patienten. Medikationsprozesse könnten besser begleitet und Doppeldiagnosen vermieden werden. Arztbriefe und Befunde lägen künftig nicht mehr in Papierform vor oder müssten per Fax oder Post versendet werden. Diagnosen und Dokumente anderer Fachkolleginnen und -kollegen könnten vielmehr direkt nach der Untersuchung abgelegt werden und seien sofort einsehbar.

Zurzeit müssen sich Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine ePA registrieren, um eine elektronische Patientenakte angelegt zu bekommen. Dieser Prozess soll im Rahmen der Opt-out-Lösung deutlich vereinfacht werden. Die aktuelle Version der ePA könne indes weiter genutzt werden und werde in den kommenden Monaten fortentwickelt, hieß es. Wer bereits jetzt eine elektronische Patientenakte besitze oder plane, sich eine einzurichten, werde später seine Daten auch in der Opt-out-Variante nutzen können.


Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 21-2022. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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