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Die Gesundheitsminister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben heute (20. April) ein Rechtsgutachten vorgestellt, mit dem die Vorschläge der Regierungskommission für eine Reform der Krankenhausvergütung der Bundesregierung auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft worden sind.
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