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Insgesamt 122 Ideenskizzen hat der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für den aktuellen Bewerbungszeitraum für neue Versorgungsformen erhalten, wobei sich die Ideen auf verschiedene Themenfelder verteilen. Die Förderbekanntmachung hat der G-BA am 2. März veröffentlicht, die Einreichungsfrist war der 16. Mai 2023. Die meisten Bewerbungen sind für den Bereich Modelle zur Stärkung evidenzbasierter Versorgungsgestaltung eingegangen, gefolgt von interprofessionellen Versorgungsmodellen zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern. Nun wird der Innovationsausschuss voraussichtlich im vierten Quartal 2023 darüber entscheiden, zu welchen Projektideen ein Vollantrag eingereicht werden kann. Die Ausarbeitung fördert der Innovationsausschuss mit bis zu 75.000 Euro.
Dieser Beitrag stammt aus dem Welt der Krankenversicherung Newsletter 6-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!