Mitglieder des Gründungsausschusses der Pflegekammer Baden-Württemberg ernannt

01.08.2023, medhochzwei
Pflege, Politik & Wirtschaft

In Baden-Württemberg sind jetzt von Sozialminister Manne Lucha (Gründe) 15 Haupt- und 15 Ersatzmitglieder für den Gründungsausschuss der Landespflegekammer ernannt worden. Im Dezember 2024 soll die Kammer errichtet werden, somit hat der Gründungsausschuss nun rund eineinhalb Jahre Zeit, dies vorzubereiten. 

Die 15 Hauptmitglieder sowie 15 Ersatzmitglieder wurden von Berufsverbänden der Pflege vorgeschlagen. Der Gründungsausschuss muss nun in eigener Verantwortung alle Aufbauarbeiten für die Landespflegekammer organisieren – unter anderem die Registrierung der rund 110.000 Pflegefachkräfte sowie die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Die Gründungsphase endet mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung der zukünftigen Pflegekammer. Die Wahl zur ersten Vertreterversammlung kann nur stattfinden, wenn mindestens 60 Prozent der Pflegefachkräfte keine Einwendung gegen ihre Registrierung durch den Gründungsausschuss erheben. Das Land finanziert die Gründungsphase mit rund 3,9 Millionen Euro.

Hauptmitglieder des Errichtungsausschusses sind: Peter Bechtel, Bundesverband Pflegemanagement, Anne-Katrin Gerhardts, Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V., Gabriele Hönes, Liga, Anna Hunkemöller, DBfK, Robert Jeske, Verband der PflegedirektorInnen der Unikliniken (VPU), Andrea Kiefer, DBfK, Peter Koch, Pflegebündnis Mittelbaden, Erika Lautenschläger, Berufsfachvereinigung leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK), Janina Maier, Landespflegerat Baden-Württemberg, Elke Messner-Küttner, Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF), Ulrich Rommel, Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV), Monika Roth, Kath. Pflegeverband, Bettina Schiffer, Berufsverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS), Christine Stemke, Liga und Freya Strüwe, Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD).

Gesetzliche Grundlage für die Kammer ist die Änderung des Heilberufe-Gesetzes. Dort ist der gesetzlich festgeschriebene Auftrag verankert, den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen und Empfehlungen auszusprechen. Die Einflussnahme durch die Pflegekammer sei somit gesetzlich verankert und sorge auf landespolitischer Ebene dafür, dass die Interessen der Profession Pflege gehört werden und eine Mitsprache erfolgen kann, so der Bundesverband Pflegemanagement anlässlich der Berufung. Das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg wurde vom Landtag am 24. Mai verabschiedet und trat am 13. Juni in Kraft.

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