Pflegekammer NRW verabschiedet Weiterbildungsordnung

25.10.2023, medhochzwei
Pflege, Politik & Wirtschaft, Wissenschaft & Forschung, Gesundheitsversorgung

Anfang 2024 tritt für über 220.000 Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen die neue Weiterbildungsordnung in Kraft, die vom Bildungsausschuss der Pflegekammer NRW erarbeitet und jetzt in einer Kammerversammlungssitzung bei sieben Enthaltungen mit einer Gegenstimme verabschiedet wurde. 

Damit würden die professionell Pflegenden erstmals in Weiterbildungen starten, die eigenständig von der Pflege entwickelt und definiert wurden, hieß es von der Kammer. „Die Verabschiedung der Weiterbildungsordnung markiert einen Meilenstein für die eigenverantwortliche Gestaltung des Pflegeberufs in NRW. In gerade einmal sechs Monaten haben wir Pflegenden die Grundlagen für unsere Qualifikationen im Weiterbildungsbereich übernommen,“ sagte Pflegewissenschaftlerin Kristina Engelen, die als Mitglied des Kammervorstands das Ressort Qualifizierung verantwortet.

Mit dem Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung wird die Verantwortung vom Land Nordrhein-Westfalen offiziell auf die Pflegekammer übertragen. Die Kammer sieht damit die Professionalisierung und Qualitätsentwicklung der Pflege nachhaltig gestärkt. Sie wird zukünftig Weiterbildungen zertifizieren, die entsprechenden Nachweise ausstellen und auch ein Register führen. Dr. Andreas Bock, Pflegepädagoge und Vorsitzender des Bildungsausschusses: „Weiterbildung weckt und erhält das Interesse am lebenslangen Lernen. Sie fördert das Bewusstsein für die Notwendigkeit, die eigenen Kompetenzen in der Verantwortung für die zu pflegenden Menschen und deren Zugehörigen zu erhalten, zu vertiefen und zu erweitern. Die Standards der beruflichen Weiterbildung in einem transparenten, durchlässigen und anschlussfähigen modularisierten System zu formulieren, gehört ab sofort zu den ureigenen Aufgaben der Profession Pflege und ihrer beruflichen Vertretung.”

Kritik vom DBfK Nordwest

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht in der Verabschiedung einen „Schritt in die richtige Richtung“, kritisierte aber, dass die Weiterbildungsordnung den notwendigen Erfordernissen an eine zeitgemäße und zukunftsweisende pflegefachliche Weiterbildung in NRW jedoch nicht gerecht werde.

„Die erste Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift die aktuellen Herausforderungen aber nicht ausreichend auf. Sie ist in ihrer jetzigen Form nur begrenzt anschlussfähig an das Pflegeberufegesetz und die generalistische Ausbildung und damit nicht zukunftsweisend“, so Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest und Sprecher der DBfK-Fraktion „Stark für Pflegende“ in der Kammerversammlung.

Den Grund hierfür sieht Dichter vor allem in der kurzen Erarbeitungszeit und noch fehlenden Strukturen, wie sie etwa mit Anhörungen von Verbänden und Expertinnen und Experten sowie mehreren Lesungen in Rechtssetzungsprozessen sonst üblich sind. Hier hätte der Bildungsausschuss für seine Arbeit mehr Zeit gebraucht.

Laut Dichter gibt es dennoch eine positive Entwicklung, wie beispielsweise an dem pädagogisch-didaktischen Rahmen erkennbar sei. „Was allerdings fehlt, sind Anknüpfungsansätze für Weiterbildungen nach der generalistischen Pflegeausbildung, Vereinbarungen zur vertikalen Durchlässigkeit in das hochschulische Bildungssystem und konkrete Qualifikationsvorgaben für Dozierende. Darüber hinaus fehlt die Formulierung von Weiterbildungszielen, die die Kompetenzen von Pflegefachpersonen in den unterschiedlichen Settings anstreben, und die Konstruktionsmerkmale des pädagogisch-didaktischen Rahmens sind in einen notwendigen Kontext zu bringen, um sie für die Rahmenpläne der Weiterbildungen nutzen zu können.“

Dichter sagte, man wisse um die Chancen und Möglichkeiten der fachlichen Arbeit in der Pflegekammer NRW. Aufgrund der Defizite der veröffentlichten Weiterbildungsordnung werde sich der DBfK Nordwest für eine zeitnahe Überarbeitung einsetzen.

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