Pflegeselbsthilfe

14.06.2024, Dr. Kristina Mann
Pflege, Prävention

Selbsthilfe bedeutet vor allem eines: Sich nicht alleine zu fühlen und Entlastung zu erfahren!
Zunächst als „Kann-Regelung“ ist die Selbsthilfe seit 1993 vor allem als Gesundheitsselbsthilfe im SGB V verankert und auch (mit-)finanziert. 2004 wurde aus der „Kann-Regelung“ eine „Soll-Regelung“. Finanziert wird u.a. in die Selbsthilfestruktur im Sinne materieller Unterstützung. Prominent und bekannt sind Selbsthilfegruppen im Bereich von Suchterkrankungen, wie die Anonymen Alkoholiker, oder auch Zusammenschlüsse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen infolge einer Contergan-Erkrankung. Unabhängig von Diagnose, Krankheitsbild oder Einschränkungen geht es immer um Entlastung und um Befreiung aus persönlicher sowie gesellschaftlicher Isolation. Ziel dabei ist u.a. die Steigerung der Selbstwirksamkeit.


Die Pflegeselbsthilfe als „Pendant“ zur Gesundheitsselbsthilfe ist seit 2007 im SGB XI verankert. Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PflWG) ist der Auf- und Ausbau von Pflegeselbsthilfestrukturen (Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfeorganisationen) gesetzlich verankert. Im Rahmen des 2013 in Kraft getretenen Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) wurde für die Pflegeselbsthilfe ein eigenständiges Förderbudget ins SGB XI mitaufgenommen. Pflegeselbsthilfe wendet sich in der Regel an Angehörige, die sich selber selten als Betroffene wahrnehmen, da im Zentrum immer die pflegebedürftige Person steht. Somit ist die Einsicht für den eigenen Unterstützungsbedarf häufig erschwert oder gar nicht gegeben, zudem fehlt es an Zeit und flexiblen Angeboten. Wie es gehen kann, lesen Sie hier: „Pflegeselbsthilfe: Entstehung, Wirkung und Funktion in lokalen Hilfe-Mix-Systemen“ von Leon Hellermann und Chrstian Heerdt (KDA) ProAlter 1/2020.

Dieser Beitrag stammt aus dem ProAlter Newsletter 03-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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