Kritik aus vielen Richtungen am „Gesundes-Herz-Gesetz“

01.08.2024, Rolf Stuppardt, Welt der Gesundheitsversorgung
Politik & Wirtschaft, Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Versorgung

Sowohl die Krankenkassen als auch der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), die Ärzteschaft (KBV) und Medizinvertreter beanstanden die fehlende Evidenz für die geplanten Regelungen beim Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit, dem sog. „Gesundes Herz Gesetz“ (GHG). Der unparteiische Vorsitzende des GBA, Prof. Josef Hecken befürchtet, dass die auf das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung fokussierten Ansätze die Zielsetzung konterkarieren würden, die individuelle Gesundheitskompetenz zu verbessern und für möglichst gesundheitsfördernde Lebensbedingungen zu sorgen. Außerdem widersprechen sie dem essenziellen Grundgedanken, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachweislich wirksam und gut sein müssen. Die Krankenkassen stellen ebenfalls zu Recht fest, statt die Menschen zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, etwa durch bessere Ernährung oder mehr Bewegung, würde medizinische Versorgung mit Medikamenten forciert, deren Nutzen nicht klar erwiesen sei. Damit würde eine Medikalisierung von Krankheitsrisiken gefördert, ohne an die Ursachen zu gehen.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem Welt der Gesundheitsversorgung Newsletter 04-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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