Gemeinsame Erklärung zur interprofessionellen Zusammenarbeit bei psychischen Erkrankungen veröffentlicht

10.10.2024, medhochzwei
Psychotherapie, Prävention, Versorgung

Wie die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gelingen kann, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit Vertretern elf weiterer Verbände und Fachgesellschaften fast zwei Jahre an einem Runden Tisch diskutiert und in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten. Die Verfasser beschreiben darin eine idealtypische Zusammenarbeit eines multiprofessionellen Teams, das sich eine bestmögliche Behandlung der Patient mit psychischen Erkrankungen zum Ziel setzt. Die Grundsätze hätten empfehlenden Charakter und könnten als Handlungsorientierung für die verschiedenen Berufsgruppen dienen, hieß es dazu. 

Während allen gelingenden Behandlungsprozessen eine gute Zusammenarbeit zugrunde liege, sei Interprofessionalität für die Qualität der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen besonders entscheidend, heißt es in der Einleitung des gemeinsamen Papiers. Häufig würden die größten Probleme der Versorgung psychisch erkrankter Menschen an den Schnittstellen zwischen Angeboten unterschiedlicher Settings, Sektoren und Sozialgesetzbücher entstehen. Durch nicht oder schlecht abgestimmte Behandlungsinterventionen würden mögliche synergetische Effekte einer interprofessionellen (Komplex-)Behandlung geschmälert oder ganz verhindert.

Interprofessionelle Zusammenarbeit trage dazu bei, dass Menschen mit komplexem Hilfebedarf die passgenauen Angebote verschiedener Professionen erhalten würden und diese Hilfeangebote aufeinander abgestimmt seien. Ähnlich wie die Beziehungsarbeit jeder einzelnen Profession mit den Patienten die Behandlungsqualität erhöhe, führe auch die Kohärenz der Hilfen verschiedener Anbieter oder auch gemeinsame Gruppenangebote zu einer deutlichen Steigerung der Versorgungsqualität. 

Gleichzeitig sei diese Zusammenarbeit herausfordernd, weil viele Aufgaben der verschiedenen Professionen sich überschneiden würden, heißt es in der Erklärung. Eine gelingende interprofessionelle Zusammenarbeit erfordere daher, die Bereitschaft aller in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung Tätigen sowie die Bedürfnisse, Wünsche, Aktivitäten, Ziele, Unterschiede und Lösungswege des Gegenübers anzuerkennen und gemeinsam zu diskutieren. Zudem sei eine untereinander festgelegte Zielsetzung und Konzeptualisierung der Hilfearbeit, fortlaufende Abstimmungsprozesse und Rollenklärungen, die Anwendung von Handlungsprinzipien und die Auseinandersetzung mit möglichen Störungen oder Risiken notwendig.

Die Erklärung beschreibt die gemeinsamen Grundsätze für eine gelingende interprofessionelle Zusammenarbeit und steht hier zum Herunterladen zur Verfügung.

Initiiert und verfassten wurde die Gemeinsame Erklärung des Runden Tischs Interprofessionelle Zusammenarbeit von der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien, BAG KT, der Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen in der Psychiatrie, BLFK, der Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege, BAPP, der Bundespsychotherapeutenkammer, BPtK, dem Bundesverband Soziotherapie, dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, DGPPN, der Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege, DFPP, der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen, DVSG, dem Deutschen Verband Ergotherapie, DVE, dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie, DVGS und EX-IN Deutschland.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 16-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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