Pflege-Bilanz: Moll sieht notwendige Strukturveränderungen auf dem Weg

05.06.2024, Sven C. Preusker
Pflege, Politik & Wirtschaft

Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Claudia Moll (SPD), hat jetzt eine Bilanz zum Thema Pflege in der laufenden 20. Legislaturperiode veröffentlicht. Die Bundesregierung habe für die nötigen Strukturveränderungen eine umfangreiche Gesetzgebung auf den Weg gebracht, schreibt Moll. Im Fokus stehe dabei neben der Stärkung der häuslichen Pflege durch pflegende Angehörige auch die Weiterentwicklung der Quartierspflege vor Ort sowie die Stärkung der professionellen Pflege. 

Beispielsweise seien mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) die Beitragssätze familiengerechter ausgestaltet und die soziale Pflegeversicherung durch eine moderate Beitragssatzanhebung stabilisiert worden. Menschen, die zu Hause gepflegt werden, würden durch Erhöhungen der Leistungen in den Jahren 2024, 2025 und 2028 finanziell besser unterstützt, die finanzielle Belastung der stationär versorgten Pflegebedürftigen sei mit dem PUEG begrenzt worden.

Die (von der Vorgängerregierung) auf den Weg gebrachte Personalbemessung in der Langzeitpflege und im Krankenhaus sowie die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Krankenhaus-Fallpauschalen seien Maßnahmen mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Pflege kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und dem Pflegebonusgesetz seien von der jetzigen Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine attraktivere Entlohnung der Beschäftigten in der Langzeitpflege erheblich verbessert worden. So könnten und müssten die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen seit September 2022 ihre Beschäftigten in Betreuung und Pflege mindestens in Höhe einer tariflichen Entlohnung bezahlen, was im Bereich der Langzeitpflege bereits zu deutlichen Lohnsteigerungen geführt habe. Aus der Branche wurde vor allem das Pflegebonusgesetz mit Einmalzahlungen nur für einen Teil der Beschäftigten in der Pflege scharf kritisiert.

Durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudG) sei eine Vergütung für die Pflegestudierenden eingeführt worden, welche das Studium deutlich attraktiver mache. Zudem sollen ab 2025 erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Tätigkeiten der Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert werden. Moll sieht darin die konsequente Weiterentwicklung der durch das 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz Veränderungen.

Bestandteil des PUEG waren auch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte. So wurde zum einen die regelhafte Finanzierung von Springerpools und anderen betrieblichen Ausfallkonzepten in der Langzeitpflege ermöglicht, zum anderen wurde das Förderprogramm zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verlängert, wodurch vor allem Maßnahmen von Pflegeeinrichtungen förderungsfähig sind, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zielen.

Moll weist auch auf das Projekt „GAP - Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ hin, dass Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung guter Arbeitsbedingungen unterstützen soll. Initiiert wurde es von Molls Vorgänger Andreas Westerfellhaus.

Auch auf die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland geht Moll kurz ein – man unterstütze diese und die schnellere Anerkennung von Pflegefachkräften aus dem Ausland mit zahlreichen Maßnahmen. Dabei ist anzumerken, dass beispielsweise ein Anwerbeabkommen mit Brasilien seit Ende 2023 ausgesetzt ist – von der Bundesagentur für Arbeit hieß es dazu, die aktuelle brasilianische Regierung habe Bedenken zur Vermittlungsabsprache und zu dem ursprünglich von brasilianischer Seite kommunizierten Überschuss an Pflegefachkräften in Brasilien geäußert. Da die Bedenken der brasilianischen Regierung noch nicht hätten ausgeräumt werden konnten, habe die BA entsprechend den Grundsätzen der fairen Mobilität entschieden, ihre Aktivitäten im Rahmen der Vermittlungsabsprache auszusetzen.

Mit Blick auf die Zukunft schreibt Moll, um langfristig die pflegerische Versorgung gewährleisten zu können, müsse der Pflegeberuf weiter gestärkt werden. Mit dem geplanten Pflegekompetenzgesetz sollten die Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen zukünftig besser und eigenständiger einsetzen können. Hierdurch werde nicht nur der Pflegeberuf noch attraktiver, sondern die gesamte Versorgung verbessert. Nachdem die Pflegeausbildung bereits modernisiert worden sei, solle mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung nun auch die Helferausbildung auf ein einheitliches Niveau gebracht werden.

Es stünden allerdings große Herausforderungen an, viele Themen müssten zeitnah weiter bearbeitet werden, wie beispielsweise die Frage nach der mittelfristigen Finanzierung der steigenden Ausgaben der Pflegeversicherung, aber auch die zwingend notwendige, weitere Stärkung der pflegenden Angehörigen.

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 10-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

Anzeige
Anzeige