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KMi (scp) – Die Einführung eines an Leistungsbereichen und Leistungsgruppen orientierten Systems zur Krankenhausplanung sowie die Festlegung von Kriterien, die der Bedarfsermittlung im stationären Bereich dienen, ist mit den Grundrechten der privaten und gemeinnützigen Krankenhausträger vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt Winfried Kluth vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg in einem vom AOK-Bundesverband in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zur geplanten Krankenhausreform.
Weiterlesen80 Prozent der gesetzlich Versicherten sollen bis zum Jahr 2025 nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Ebenso sollen bis zu diesem Zeitpunkt 80 Prozent der ePA-Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. Der Weg dahin führt über die Opt-Out-Regelung zur ePA, es wird also für jeden gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte eingerichtet, sofern die/der Versicherte nicht ausdrücklich widerspricht. Diese und weitere Ziele sind Inhalt der von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) kürzlich vorgestellten Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege.
WeiterlesenHauptstadtkongress vom 14. bis 16. Juni 2023 in Berlin Gesundheitsmanagementkongress (GMK)
WeiterlesenKMi (scp) – Das Bundesgesundheitsministerium will bis Ende April einen neuen Vorschlag zur Krankenhausreform vorlegen. Das hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) heute (23.03.) im Anschluss an die monatliche Bund-Länder-Runde mitgeteilt. Auf Grundlage des neuen Vorschlags sollen konkrete Auswirkungen der Reform modelliert werden können. Da Regierungskommissionspapier, welches Grundlage der Auswirkungsanalysen z.B. der Deutschen Krankenhausgesellschaft war, sei längst nicht mehr Stand der aktuellen Debatte.
WeiterlesenDie deutschen Organspenderzahlen sind im internationalen Vergleich bekanntermaßen gering. Die Transplantationsbeauftragten der sieben NRW-Universitätskliniken Münster, Düsseldorf, Essen, Aachen, Bielefeld, Bonn und Köln sind der Frage nachgegangen, welchen Einfluss ein Entschluss zu Lebzeiten auf die Entscheidung für eine Organspende hat. Bei einer schriftlichen Willensbekundung lag die Zustimmungsrate der Untersuchung nach mit 70 Prozent deutlich höher, als wenn Angehörige allein nach eigener Wertvorstellung entscheiden mussten.
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