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80 Prozent der gesetzlich Versicherten sollen bis zum Jahr 2025 nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Ebenso sollen bis zu diesem Zeitpunkt 80 Prozent der ePA-Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. Der Weg dahin führt über die Opt-Out-Regelung zur ePA, es wird also für jeden gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte eingerichtet, sofern die/der Versicherte nicht ausdrücklich widerspricht. Diese und weitere Ziele sind Inhalt der von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) kürzlich vorgestellten Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege.
WeiterlesenAm 16.02.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung die Entwicklung seiner „Einer-für-Alle“-Leistungen (EfA) zum Thema „Gesundheit“ nach dem Onlinezugangsgesetz abgeschlossen.
WeiterlesenDas Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist ein im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP festgeschriebenes Vorhaben, das die Interoperabilität in der Patientenversorgung durch eine Digitalisierung der wesentlichen Informationen vorsieht, und zwar im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung.
WeiterlesenAb Januar 2023 gelten neue Regelungen für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege. Der dazu gefasste Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist in Kraft getreten.
WeiterlesenDurch einen Unfall, einen Schlaganfall oder eine auftretende Erkrankung kann sich die Lebenslage dahingehend wandeln, dass die eigenständige Besorgung von (rechtlichen) Angelegenheiten eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist. Beim Vorliegen einer Vorsorgevollmacht können Bevollmächtigte, wie Familienmitglieder oder nahstehende Personen, die Betroffenen darin unterstützen und in Notsituationen vertreten. Wenn weder Familienangehörige noch andere ehrenamtliche Personen zur Verfügung stehen, wird in der Regel eine Berufsbetreuerin oder ein Berufsbetreuer vom Gericht bestellt (entnommen aus ProAlter 1/2023, i. E.).
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