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Durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder eine auftretende Erkrankung kann sich die Lebenslage dahingehend wandeln, dass die eigenständige Besorgung von (rechtlichen) Angelegenheiten eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist. Beim Vorliegen einer Vorsorgevollmacht können Bevollmächtigte, wie Familienmitglieder oder nahstehende Personen, die Betroffenen darin unterstützen und in Notsituationen vertreten. Wenn weder Familienangehörige noch andere ehrenamtliche Personen zur Verfügung stehen, wird in der Regel eine Berufsbetreuerin oder ein Berufsbetreuer vom Gericht bestellt (entnommen aus ProAlter 1/2023, i. E.).
WeiterlesenKMi (scp) – Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hat zum 1. Februar den neuen Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege berufen. In dem unabhängigen Gremium sind sieben Professorinnen und Professoren aus den Bereichen Medizin, Ökonomie, Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft vertreten.
WeiterlesenZu den Hauptthemen des in Hessen seit Jahren etablierten Kongresses gehören die von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung empfohlenen Veränderungen im Krankenhaus- und Gesundheitssektor.
WeiterlesenKMi (scp) – Alle Informationen rund um die jährlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser über einen zentralen Einstieg – das bietet jetzt das neue Qb-Datenportal des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ziel sei es, Nutzerinnen und Nutzern einen leichteren Zugang zu den für sie relevanten Themen zu verschaffen, hieß es zum Start des neuen Portals.
WeiterlesenDas Bundesarbeitsministerium plant im ersten Quartal 2023 einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung. Anlass ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21, der nunmehr seit November in schriftlicher Form vorliegt.
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